Behandlungen wie, Manuelle Heilmassage oder Manuelle Lymphdrainage können vom Arzt verordnet werden.
Ist das der Fall, kommen Sie einfach mit dem Verordnungsschein zu mir in die Praxis und Sie erhalten am Ende der Behandlungsserie eine Sammelrechnung (die einzelnen Behandlungen sind jedesmal Bar zu bezahlen). Diese können Sie dann bei Ihrer gesetzlichen Sozialversicherung einreichen.
Je nach Krankenkasse kann der rückerstattete Betrag variieren.
Bitte beachten Sie, dass die gewünschte Behandlung (Manuelle Heilmassage, Manuelle Lymphdrainage) und die Behandlungsdauer (Heilmassage 25 min bzw 50 min) draufsteht. Ansonsten kann es zu Problemen bei der Rückerstattung kommen. Die ersten 6 Behandlungen je Quartal müssen nicht bewilligt werden!
Eine gute Nachricht für alle die bei der ÖGKK versichert sind, die Rückerstattung pro Massage, wurde auf gut 8,- Euro erhöht!
Der übrig gebliebene Betrag kann als außergwöhnliche Belastung beim Steuerausgleich geltend gemacht werden.